Direktversicherung
Eine attraktive Rente für später aufbauen, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen, wer möchte das nicht. Überzeugende Vorteile, die eine Direktversicherung bieten kann. Eine Direktversicherung ist eine Lebensversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben eines Arbeitnehmers abschließt. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist der Arbeitgeber, versicherte Person ist der Arbeitnehmer, dieser ist auf die Leistungen ganz oder teilweise bezugsberechtigt (Tod, BU, Ablauf). Der Abschluss von Direktversicherungen ist als Rentenversicherung, fondsgebundene Rentenversicherung, sowie als selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Die Direktversicherung hat sich seit jeher durch ein Minimum an Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber ausgezeichnet. Der Arbeitnehmer kann wiederum von der attraktiven staatlichen Förderung profitieren.
Funktionsweise:

Direktversicherung durch Entgeltumwandlung
Die Direktversicherung wurde mit dem Betriebsrentengesetzes (1974) zum Synonym für den Durchführungsweg der Entgeltumwandlung. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer der am häufigsten genutzte Durchführungsweg in der betrieblichen Altersversorgung. Heute kann der Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung bis 4 % (§ 3 Nr. 63 EStG) der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich steuerfrei als Beitrag für eine Direktversicherung aufwenden. Zusätzlich steht ein Festbetrag in Höhe von 1.800 EUR jährlich zur Verfügung, der steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden kann. Voraussetzung, es besteht keine Direktversicherung oder Pensionskasse, für die eine Pauschalbesteuerung der
Beiträge (§ 40b EStG) genutzt wird.
im Prinzip ganz einfach …
Arbeitnehmer und Arbeitnehmer vereinbaren, ab wann und in welcher Höhe Beiträge zu einer Direktversicherung durch Entgeltumwandlung gezahlt werden sollen. Die Beiträge mindern das zu versteuernde Bruttoeinkommen. Dadurch erhält der Arbeitnehmer ansehnliche Steuervorteile. Die Beitragszahlungen sind bis zur Höhe 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2006 somit max. 2.520 EUR) sowie die ggfs. weiteren 1.800 EUR jährlich steuerfrei. Erst die späteren Versorgungsleistungen unterliegen dann in voller Höhe der Besteuerung.
Einsparung von Sozialabgaben
Beiträge im Rahmen einer Entgeltumwandlung sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gRV (in 2006 somit max. 2.520 EUR) jährlich bis
einschließlich 2008 sozialversicherungsfrei. Die steuerfreien 1.800 EUR, die zusätzlich in die Direktversicherung eingezahlt werden können, unterliegen jedoch stets der Sozialversicherungspflicht.
Die Versorgung bei Rentenbeginn
Aufgrund der Höhe der steuerfrei in eine Direktversicherung einzahlbaren Beiträge können attraktive Versorgungsleistungen erreicht werden. Abgestimmt auf die persönlichen Ziele sind Direktversicherungen als Basisversorgung bestens geeignet. Sie entscheiden: hohe Altersrente, einmalige Kapitalzahlung oder Teilkapitalauszahlung mit Restverrentung im Rentenalter. Die zusätzlichen Absicherungsmöglichkeiten, z.B. Hinterbliebene oder gegen Berufsunfähigkeit kann nach persönlichen Verhältnissen gestaltet werden. Eine Direktversicherung bietet vielfältige Gestaltungsvarianten. Auszahlungen unterliegen der vollen Versteuerung, soweit die Beiträge nicht pauschal (§ 40 b EStG) versteuert wurden.