Durchführungswege (zur betrieblichen Altersversorgung)
Überblick
Die derzeitige Situation:
Fast
täglich werden wir in den Medien mit der Problematik von leeren Rentenkassen,
Niveausenkung der Rentenleistungen, und Armut im Rentenalter konfrontiert.
Spätestens mit der Rentenreform und der Erhöhung des Renteneintrittsalters
dürfte jedem Bürger klar sein, dass die Beibehaltung des gewohnten
Lebensstandards im Rentenalter nur durch die gesetzliche Rente kaum realisierbar
sein wird. Wenn man also die „Goldene Zeit“ der Rente angehen will fehlen bis zu
50 % in der Haushaltskasse. Glaubt man Zukunftsprognosen von Experten, so wird
sich diese Situation auch nicht verändern. Die Bevölkerungsstruktur in
Deutschland lässt leicht erahnen, dass der Generationenvertrag in der
gesetzlichen Rentenversicherung nicht haltbar ist. 
Durch den Wandel in der Bevölkerungsstruktur werden im Jahr 2040 durchschnittlich weniger als 2 Beitragszahler einem Leistungsbezieher aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüberstehen. Um nicht die Beiträge ins Unendliche erhöhen zu müssen, sollen Minimierungen des Leistungsniveaus durch verantwortungsbewusste Vorsorge mit der betrieblichen Altersversorgung gefördert werden. Hierbei ist zu definieren zwischen der Finanzierung, die allein durch den Arbeitgeber erfolgt und der Möglichkeit der Entgeltumwandlung, die Finanzierung durch den Arbeitnehmer – seit 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Einrichtung einer bAV durch Entgeltumwandlung.