Durchführungswege (zur betrieblichen Altersversorgung)

a) Entgeldumwandlung

b) Direktversicherung

c) Unterstützungskasse

d) Pensionskasse

e) Pensionsfonds

f) Pensionszusage

 

Überblick

Die derzeitige Situation:

Fast täglich werden wir in den Medien mit der Problematik von leeren Rentenkassen, Niveausenkung der Rentenleistungen, und Armut im Rentenalter konfrontiert. Spätestens mit der Rentenreform und der Erhöhung des Renteneintrittsalters dürfte jedem Bürger klar sein, dass die Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards im Rentenalter nur durch die gesetzliche Rente kaum realisierbar sein wird. Wenn man also die „Goldene Zeit“ der Rente angehen will fehlen bis zu 50 % in der Haushaltskasse. Glaubt man Zukunftsprognosen von Experten, so wird sich diese Situation auch nicht verändern. Die Bevölkerungsstruktur in Deutschland lässt leicht erahnen, dass der Generationenvertrag in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht haltbar ist.

Durch den Wandel in der Bevölkerungsstruktur werden im Jahr 2040 durchschnittlich weniger als 2 Beitragszahler einem Leistungsbezieher aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüberstehen. Um nicht die Beiträge ins Unendliche erhöhen zu müssen, sollen Minimierungen des Leistungsniveaus durch verantwortungsbewusste Vorsorge mit der betrieblichen Altersversorgung gefördert werden. Hierbei ist zu definieren zwischen der Finanzierung, die allein durch den Arbeitgeber erfolgt und der Möglichkeit der Entgeltumwandlung, die Finanzierung durch den Arbeitnehmer – seit 01.01.2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Einrichtung einer bAV durch Entgeltumwandlung. 

 

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